Packerl-Weine dank EU-Weinmarktverordnung

bag-in-boxEinige Neuerungen, die ab dem Jahrgang 2009 gelten, bringen die EU-Weinmarktverordnung sowie daraus abgeleiteten Änderungen des österreichischen Weingesetzes, die sich derzeit in der Begutachtung befinden.

Gem. EU wird es zukünftig keinen „Tafelwein“ mehr geben, sondern Weine ohne jegliche Reglementierung dürfen zukünftig unter der Bezeichnung „Wein“ verkauft werden. Außerdem darf am Etikett jetzt auch Jahrgang und Sortenbezeichnung angeführt werden, was bisher verboten war. Damit dürften sich derartige Produkte wesentlich leichter verkaufen, da viele – weniger kundige – Weintrinker Jahrgang- und Sortenangaben automatisch mit qualitativ höher stehenden Produkten verknüpfen. Da sich die österreichische Weinwirtschaft insbesondere auf Qualitätsweine konzentriert hat, ist diese Verordnung natürlich ein Dorn im Auge, wobei der österreichische Gesetzgeber mit seinen Anpassungen die Verordnung zumindest etwas abschwächt: Der „Wein“ darf als Herkunftsbezeichnung nur „aus Österreich“ tragen. Somit ist zumindest auf den zweiten Blick ein Unterschied zum Landwein (Angabe der Weinbauregion) und Qualitätswein (Angabe des Weinbaugebietes) zu erkennen.

Gleichzeitig wird es allerdings erlaubt sein, in Österreich auch Qualitätsweine in alternative Behältnisse – z.B. Tetrapack und „Bag-in-Box“ – abzufüllen. Damit soll vor allem der Absatz am skandinavischen Markt angekurbelt werden, wo sich „Bag-in-Box“-Verpackungen durchgesetzt haben. Tetrapack kann nicht hundertprozentig lufdicht verschlossen werden und ist daher für die Weinlagerung ungeeignet. Bei „Bag-in-Box“ befindet sich im Karton noch eine luftundurchlässige Kunststoffhülle, in die der Wein gefüllt wird. Erfahrung mit mehrjähriger Lagerung gibt es aber auch hier sehr wenig. Inwieweit sich „Bag-in-Box“ auch in Österreich durchsetzen wird, entscheidet letztendlich der Konsument: Schöne stillvolle Weinkeller bräuchte es dann nicht mehr, weil die Schachteln lassen sich auch sehr gut stapeln.

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